Riester-Rente im Ausland

14. Januar 2009

Viele Arbeitnehmer träumen vom Ruhestand im Ausland. Ein äußerst wichtiger Aspekt dabei sind die Renten-Ansprüche im Ausland. Nicht alle Arten der Alterssicherung sind dafür gleichermaßen geeignet.

Die Riester-Rente ist für potentielle Auswanderer leider keine besonders geeignete Methode zur Alterssicherung. Bei der Riester-Rente fällt die “nachgelagerte Besteuerung” an. Das heisst, dass die Besteuerung erst bei der Auszahlung der Rente erfolgt. Dies ist bislang im Ausland nicht möglich.

Entschließt man sich also seinen Wohnsitz ins Ausland zu verlagern und dort den eigenen Lebensabend zu verbringen, muss man die gesamten staatlichen Zuschüsse für diese freiwillige Altersvorsorge zurückbezahlen.

Derzeit laufen allerdings Prüfungen der EU-Komission, ob das aktuelle deutsche Recht und das EU-Recht vereinbar sind. Es wäre also durchaus möglich, dass sich bzgl. der steuerlichenBehandlung der Riester-Rente für Auswanderer in naher Zukunft etwas ändert.

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